Konjugation des Verbs verklagen

Niveau B1Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-kla-gen

Das Verb verklagen wird regelmäßig konjugiert, da es zu den schwachen Verben gehört.

Das Verb verklagen wird mit dem Hilfsverb „haben“ konjugiert.

Wird verklagen zusammen oder getrennt geschrieben? Das Verb verklagen ist untrennbar.

Das Verb ist Teil des Wortschatzes für das Zertifikat Deutsch und gehört zum Niveau B1. Zusätzlich sind kostenlose Arbeitsblätter zum Üben der Verbkonjugation des Verbs verklagen verfügbar.


Überblick

Die einfach konjugierten Verbformen Präsens, Präteritum, Imperativ und Konjunktiv.

Präsens

ich

verklage 

du

verklagst 

er/sie/es

verklagt 

wir

verklagen 

ihr

verklagt 

Sie/sie

verklagen 

Präteritum

ich

verklagte 

du

verklagtest 

er/sie/es

verklagte 

wir

verklagten 

ihr

verklagtet 

Sie/sie

verklagten 

Perfekt

ich

habe verklagt

du

hast verklagt

er/sie/es

hat verklagt

wir

haben verklagt

ihr

habt verklagt

Sie/sie

haben verklagt

Imperativ

verklag (du)

verklage (du)

verklagen wir

verklagt (ihr)

verklagen Sie

Konjunktiv I

ich

verklage 

du

verklagest 

er/sie/es

verklage 

wir

verklagen 

ihr

verklaget 

Sie/sie

verklagen 

Konjunktiv II

ich

verklagte 

du

verklagtest 

er/sie/es

verklagte 

wir

verklagten 

ihr

verklagtet 

Sie/sie

verklagten 


Indikativ

Das Verb verklagen wird im Indikativ Aktiv in den Zeitformen Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft konjugiert.

Die Indikativformen gehören zu den am häufigsten gebrauchten Konjugationsarten im Deutschen. Sie erlauben es, einen tatsächlichen Sachverhalt oder eine Handlung ohne jegliche Distanz zur Realität darzustellen.

Präsens

ich

verklage 

du

verklagst 

er/sie/es

verklagt 

wir

verklagen 

ihr

verklagt 

Sie/sie

verklagen 

Präteritum

ich

verklagte 

du

verklagtest 

er/sie/es

verklagte 

wir

verklagten 

ihr

verklagtet 

Sie/sie

verklagten 

Futur I

ich

werde verklagen

du

wirst verklagen

er/sie/es

wird verklagen

wir

werden verklagen

ihr

werdet verklagen

Sie/sie

werden verklagen

Futur II

ich

werde verklaghaben

du

wirst verklaghaben

er/sie/es

wird verklaghaben

wir

werden verklaghaben

ihr

werdet verklaghaben

Sie/sie

werden verklaghaben

Perfekt

ich

habe verklagt

du

hast verklagt

er/sie/es

hat verklagt

wir

haben verklagt

ihr

habt verklagt

Sie/sie

haben verklagt

Plusquamperfekt

ich

hatte verklagt

du

hattest verklagt

er/sie/es

hatte verklagt

wir

hatten verklagt

ihr

hattet verklagt

Sie/sie

hatten verklagt


Imperativ, Partizip und Infinitiv mit zu

Der Imperativ dient dazu, Anweisungen zu erteilen, Forderungen zu stellen oder jemanden höflich um etwas zu bitten. Das Partizip Präsens (Partizip I) und das Partizip Perfekt können anstelle von konjugierten Verben oder als Adjektive verwendet werden.

Imperativ

verklag (du)

verklage (du)

verklagen wir

verklagt (ihr)

verklagen Sie

Partizip 1

verklagend

Partizip 2

verklagt

Infinitiv mit zu

zu verklagen


Konjunktiv

Die Konjugation des Verbs verklagen erfolgt im Konjunktiv I und II in den Zeitformen Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt und Futur.

Konjunktiv I

ich

verklage 

du

verklagest 

er/sie/es

verklage 

wir

verklagen 

ihr

verklaget 

Sie/sie

verklagen 

Konjunktiv II

ich

verklagte 

du

verklagtest 

er/sie/es

verklagte 

wir

verklagten 

ihr

verklagtet 

Sie/sie

verklagten 

Konjunktiv Perfekt

ich

habe verklagt

du

habest verklagt

er/sie/es

habe verklagt

wir

haben verklagt

ihr

habet verklagt

Sie/sie

haben verklagt

Konjunktiv Plusquamperfekt

ich

hätte verklagt

du

hättest verklagt

er/sie/es

hätte verklagt

wir

hätten verklagt

ihr

hättet verklagt

Sie/sie

hätten verklagt

Konjunktiv Futur I

ich

werde verklagen

du

werdest verklagen

er/sie/es

werde verklagen

wir

werden verklagen

ihr

werdet verklagen

Sie/sie

werden verklagen

Konjunktiv Futur II

ich

werde verklaghaben

du

werdest verklaghaben

er/sie/es

werde verklaghaben

wir

werden verklaghaben

ihr

werdet verklaghaben

Sie/sie

werden verklaghaben


Konjunktiv II (würde)

Ersatzformen des Konjunktiv II werden mit „würde“ als finitem Verb konjugiert.

Konjunktiv II Futur I

ich

würde verklagen

du

würdest verklagen

er/sie/es

würde verklagen

wir

würden verklagen

ihr

würdet verklagen

Sie/sie

würden verklagen

Konjunktiv II Futur II

ich

würde verklaghaben

du

würdest verklaghaben

er/sie/es

würde verklaghaben

wir

würden verklaghaben

ihr

würdet verklaghaben

Sie/sie

würden verklaghaben


Regeln

Bildung Präsens von verklagenBildung Perfekt von verklagenBildung Präteritum von verklagenBildung Konjunktiv I von verklagenBildung Konjunktiv II von verklagenBildung Imperativ von verklagenBildung Partizip 1 und Partizip 2 von verklagen

Verb verklagen konjugieren

Die Konjugation des Verbs verklagen wird online in einer übersichtlichen Verbtabelle angezeigt, die alle Formen im Singular (Einzahl) und Plural (Mehrzahl) für jede Person (1. Person, 2. Person, 3. Person) umfasst. Die Flexion des Verbs verklagen dient als hilfreiches Werkzeug für Hausaufgaben, Prüfungen, Tests sowie im Deutschunterricht an Schulen.

Indikativ

  • Präsens: ich verklage, du verklagst, er/sie/es verklagt, wir verklagen, ihr verklagt, Sie/sie verklagen.
  • Präteritum: ich verklagte, du verklagtest, er/sie/es verklagte, wir verklagten, ihr verklagtet, Sie/sie verklagten.
  • Perfekt: ich habe verklagt, du hast verklagt, er/sie/es hat verklagt, wir haben verklagt, ihr habt verklagt, Sie/sie haben verklagt.
  • Plusquamperfekt: ich hatte verklagt, du hattest verklagt, er/sie/es hatte verklagt, wir hatten verklagt, ihr hattet verklagt, Sie/sie hatten verklagt.
  • Futur 1: ich werde verklagen, du wirst verklagen, er/sie/es wird verklagen, wir werden verklagen, ihr werdet verklagen, Sie/sie werden verklagen.
  • Futur 2: ich werde verklagt haben, du wirst verklagt haben, er/sie/es wird verklagt haben, wir werden verklagt haben, ihr werdet verklagt haben, Sie/sie werden verklagt haben.

Konjunktiv I

  • Konjunktiv I Präsens: ich verklage, du verklagest, er/sie/es verklage, wir verklagen, ihr verklaget, Sie/sie verklagen.
  • Konjunktiv I Perfekt: ich habe verklagt, du habest verklagt, er/sie/es habe verklagt, wir haben verklagt, ihr habet verklagt, Sie/sie haben verklagt.
  • Konjunktiv I Futur 1: ich werde verklagen, du werdest verklagen, er/sie/es werde verklagen, wir werden verklagen, ihr werdet verklagen, Sie/sie werden verklagen.
  • Konjunktiv I Futur 2: ich werde verklagt haben, du werdest verklagt haben, er/sie/es werde verklagt haben, wir werden verklagt haben, ihr werdet verklagt haben, Sie/sie werden verklagt haben.

Konjunktiv II

  • Konjunktiv II Präteritum: ich verklagte, du verklagtest, er/sie/es verklagte, wir verklagten, ihr verklagtet, Sie/sie verklagten.
  • Konjunktiv II Plusquamperfekt: ich hätte verklagt, du hättest verklagt, er/sie/es hätte verklagt, wir hätten verklagt, ihr hättet verklagt, Sie/sie hätten verklagt.
  • Konjunktiv II Futur 1: ich würde verklagen, du würdest verklagen, er/sie/es würde verklagen, wir würden verklagen, ihr würdet verklagen, Sie/sie würden verklagen.
  • Konjunktiv II Futur 2: ich würde verklagt haben, du würdest verklagt haben, er/sie/es würde verklagt haben, wir würden verklagt haben, ihr würdet verklagt haben, Sie/sie würden verklagt haben.

Imperativ, Partizipien & Infinitiv mit zu

  • Imperativ: verklag (du) | verklage (du), verklagen wir, verklagt (ihr), verklagen Sie.
  • Partizip 1: verklagend.
  • Partizip 2: verklagt.
  • Infinitiv mit zu: zu verklagen.

Grammatik­tabellen zu anderen Verben