Partizipien des Verbs verklagen

Niveau B1Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-kla-gen

Die Partizip-1-Form von verklagen ist verklagend. Die Partizip-2-Form von verklagen lautet verklagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verklagend

Partizip 2

verklagt

Partizip 1 des Verbs verklagen, Partizip 1 verklagen, Bildung Partizip I von verklagen, Partizip 2 des Verbs verklagen, Partizip 2 verklagen, Bildung Partizip II von verklagen


Regeln

Bildung Präsens von verklagenBildung Perfekt von verklagenBildung Präteritum von verklagenBildung Konjunktiv I von verklagenBildung Konjunktiv II von verklagenBildung Imperativ von verklagen

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