Konjugation des Verbs einklagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-kla-gen

Das Verb einklagen wird regelmäßig konjugiert, da es zu den schwachen Verben gehört.

Das Verb einklagen wird mit dem Hilfsverb „haben“ konjugiert.

Wird einklagen zusammen oder getrennt geschrieben? Das Verb einklagen ist trennbar, was bedeutet, dass das Präfix „ein-“ abgetrennt steht.

Zusätzlich sind kostenlose Arbeitsblätter zum Üben der Verbkonjugation des Verbs einklagen verfügbar.


Überblick

Die einfach konjugierten Verbformen Präsens, Präteritum, Imperativ und Konjunktiv.

Präsens

ich

klage ein

du

klagst ein

er/sie/es

klagt ein

wir

klagen ein

ihr

klagt ein

Sie/sie

klagen ein

Präteritum

ich

klagte ein

du

klagtest ein

er/sie/es

klagte ein

wir

klagten ein

ihr

klagtet ein

Sie/sie

klagten ein

Perfekt

ich

habe eingeklagt

du

hast eingeklagt

er/sie/es

hat eingeklagt

wir

haben eingeklagt

ihr

habt eingeklagt

Sie/sie

haben eingeklagt

Imperativ

klag (du) ein

klage (du) ein

klagen wir ein

klagt (ihr) ein

klagen Sie ein

Konjunktiv I

ich

klage ein

du

klagest ein

er/sie/es

klage ein

wir

klagen ein

ihr

klaget ein

Sie/sie

klagen ein

Konjunktiv II

ich

klagte ein

du

klagtest ein

er/sie/es

klagte ein

wir

klagten ein

ihr

klagtet ein

Sie/sie

klagten ein


Indikativ

Das Verb einklagen wird im Indikativ Aktiv in den Zeitformen Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft konjugiert.

Die Indikativformen gehören zu den am häufigsten gebrauchten Konjugationsarten im Deutschen. Sie erlauben es, einen tatsächlichen Sachverhalt oder eine Handlung ohne jegliche Distanz zur Realität darzustellen.

Präsens

ich

klage ein

du

klagst ein

er/sie/es

klagt ein

wir

klagen ein

ihr

klagt ein

Sie/sie

klagen ein

Präteritum

ich

klagte ein

du

klagtest ein

er/sie/es

klagte ein

wir

klagten ein

ihr

klagtet ein

Sie/sie

klagten ein

Futur I

ich

werde einklagen

du

wirst einklagen

er/sie/es

wird einklagen

wir

werden einklagen

ihr

werdet einklagen

Sie/sie

werden einklagen

Futur II

ich

werde eingeklaghaben

du

wirst eingeklaghaben

er/sie/es

wird eingeklaghaben

wir

werden eingeklaghaben

ihr

werdet eingeklaghaben

Sie/sie

werden eingeklaghaben

Perfekt

ich

habe eingeklagt

du

hast eingeklagt

er/sie/es

hat eingeklagt

wir

haben eingeklagt

ihr

habt eingeklagt

Sie/sie

haben eingeklagt

Plusquamperfekt

ich

hatte eingeklagt

du

hattest eingeklagt

er/sie/es

hatte eingeklagt

wir

hatten eingeklagt

ihr

hattet eingeklagt

Sie/sie

hatten eingeklagt


Imperativ, Partizip und Infinitiv mit zu

Der Imperativ dient dazu, Anweisungen zu erteilen, Forderungen zu stellen oder jemanden höflich um etwas zu bitten. Das Partizip Präsens (Partizip I) und das Partizip Perfekt können anstelle von konjugierten Verben oder als Adjektive verwendet werden.

Imperativ

klag (du) ein

klage (du) ein

klagen wir ein

klagt (ihr) ein

klagen Sie ein

Partizip 1

einklagend

Partizip 2

eingeklagt

Infinitiv mit zu

einzuklagen


Konjunktiv

Die Konjugation des Verbs einklagen erfolgt im Konjunktiv I und II in den Zeitformen Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt und Futur.

Konjunktiv I

ich

klage ein

du

klagest ein

er/sie/es

klage ein

wir

klagen ein

ihr

klaget ein

Sie/sie

klagen ein

Konjunktiv II

ich

klagte ein

du

klagtest ein

er/sie/es

klagte ein

wir

klagten ein

ihr

klagtet ein

Sie/sie

klagten ein

Konjunktiv Perfekt

ich

habe eingeklagt

du

habest eingeklagt

er/sie/es

habe eingeklagt

wir

haben eingeklagt

ihr

habet eingeklagt

Sie/sie

haben eingeklagt

Konjunktiv Plusquamperfekt

ich

hätte eingeklagt

du

hättest eingeklagt

er/sie/es

hätte eingeklagt

wir

hätten eingeklagt

ihr

hättet eingeklagt

Sie/sie

hätten eingeklagt

Konjunktiv Futur I

ich

werde einklagen

du

werdest einklagen

er/sie/es

werde einklagen

wir

werden einklagen

ihr

werdet einklagen

Sie/sie

werden einklagen

Konjunktiv Futur II

ich

werde eingeklaghaben

du

werdest eingeklaghaben

er/sie/es

werde eingeklaghaben

wir

werden eingeklaghaben

ihr

werdet eingeklaghaben

Sie/sie

werden eingeklaghaben


Konjunktiv II (würde)

Ersatzformen des Konjunktiv II werden mit „würde“ als finitem Verb konjugiert.

Konjunktiv II Futur I

ich

würde einklagen

du

würdest einklagen

er/sie/es

würde einklagen

wir

würden einklagen

ihr

würdet einklagen

Sie/sie

würden einklagen

Konjunktiv II Futur II

ich

würde eingeklaghaben

du

würdest eingeklaghaben

er/sie/es

würde eingeklaghaben

wir

würden eingeklaghaben

ihr

würdet eingeklaghaben

Sie/sie

würden eingeklaghaben


Regeln

Bildung Präsens von einklagenBildung Perfekt von einklagenBildung Präteritum von einklagenBildung Konjunktiv I von einklagenBildung Konjunktiv II von einklagenBildung Imperativ von einklagenBildung Partizip 1 und Partizip 2 von einklagen

Verb einklagen konjugieren

Die Konjugation des Verbs einklagen wird online in einer übersichtlichen Verbtabelle angezeigt, die alle Formen im Singular (Einzahl) und Plural (Mehrzahl) für jede Person (1. Person, 2. Person, 3. Person) umfasst. Die Flexion des Verbs einklagen dient als hilfreiches Werkzeug für Hausaufgaben, Prüfungen, Tests sowie im Deutschunterricht an Schulen.

Indikativ

  • Präsens: ich klage ein, du klagst ein, er/sie/es klagt ein, wir klagen ein, ihr klagt ein, Sie/sie klagen ein.
  • Präteritum: ich klagte ein, du klagtest ein, er/sie/es klagte ein, wir klagten ein, ihr klagtet ein, Sie/sie klagten ein.
  • Perfekt: ich habe eingeklagt, du hast eingeklagt, er/sie/es hat eingeklagt, wir haben eingeklagt, ihr habt eingeklagt, Sie/sie haben eingeklagt.
  • Plusquamperfekt: ich hatte eingeklagt, du hattest eingeklagt, er/sie/es hatte eingeklagt, wir hatten eingeklagt, ihr hattet eingeklagt, Sie/sie hatten eingeklagt.
  • Futur 1: ich werde einklagen, du wirst einklagen, er/sie/es wird einklagen, wir werden einklagen, ihr werdet einklagen, Sie/sie werden einklagen.
  • Futur 2: ich werde eingeklagt haben, du wirst eingeklagt haben, er/sie/es wird eingeklagt haben, wir werden eingeklagt haben, ihr werdet eingeklagt haben, Sie/sie werden eingeklagt haben.

Konjunktiv I

  • Konjunktiv I Präsens: ich klage ein, du klagest ein, er/sie/es klage ein, wir klagen ein, ihr klaget ein, Sie/sie klagen ein.
  • Konjunktiv I Perfekt: ich habe eingeklagt, du habest eingeklagt, er/sie/es habe eingeklagt, wir haben eingeklagt, ihr habet eingeklagt, Sie/sie haben eingeklagt.
  • Konjunktiv I Futur 1: ich werde einklagen, du werdest einklagen, er/sie/es werde einklagen, wir werden einklagen, ihr werdet einklagen, Sie/sie werden einklagen.
  • Konjunktiv I Futur 2: ich werde eingeklagt haben, du werdest eingeklagt haben, er/sie/es werde eingeklagt haben, wir werden eingeklagt haben, ihr werdet eingeklagt haben, Sie/sie werden eingeklagt haben.

Konjunktiv II

  • Konjunktiv II Präteritum: ich klagte ein, du klagtest ein, er/sie/es klagte ein, wir klagten ein, ihr klagtet ein, Sie/sie klagten ein.
  • Konjunktiv II Plusquamperfekt: ich hätte eingeklagt, du hättest eingeklagt, er/sie/es hätte eingeklagt, wir hätten eingeklagt, ihr hättet eingeklagt, Sie/sie hätten eingeklagt.
  • Konjunktiv II Futur 1: ich würde einklagen, du würdest einklagen, er/sie/es würde einklagen, wir würden einklagen, ihr würdet einklagen, Sie/sie würden einklagen.
  • Konjunktiv II Futur 2: ich würde eingeklagt haben, du würdest eingeklagt haben, er/sie/es würde eingeklagt haben, wir würden eingeklagt haben, ihr würdet eingeklagt haben, Sie/sie würden eingeklagt haben.

Imperativ, Partizipien & Infinitiv mit zu

  • Imperativ: klag (du) ein | klage (du) ein, klagen wir ein, klagt (ihr) ein, klagen Sie ein.
  • Partizip 1: einklagend.
  • Partizip 2: eingeklagt.
  • Infinitiv mit zu: einzuklagen.

Grammatik­tabellen zu anderen Verben