Partizipien des Verbs einklagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-kla-gen

Die Partizip-1-Form von einklagen ist einklagend. Die Partizip-2-Form von einklagen lautet eingeklagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einklagend

Partizip 2

eingeklagt

Partizip 1 des Verbs einklagen, Partizip 1 einklagen, Bildung Partizip I von einklagen, Partizip 2 des Verbs einklagen, Partizip 2 einklagen, Bildung Partizip II von einklagen


Regeln

Bildung Präsens von einklagenBildung Perfekt von einklagenBildung Präteritum von einklagenBildung Konjunktiv I von einklagenBildung Konjunktiv II von einklagenBildung Imperativ von einklagen

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