Partizipien des Verbs unterschlagen

Hilfsverb: habenstarkes Verbuntrennbar & trennbar: unterWorttrennung: un-ter-schla-gen

Die Partizip-1-Form von unterschlagen ist unterschlagend. Die Partizip-2-Form von unterschlagen lautet untergeschlagen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.


Partizip 1

unterschlagend

Partizip 2

untergeschlagen

Partizip 1 des Verbs unterschlagen, Partizip 1 unterschlagen, Bildung Partizip I von unterschlagen, Partizip 2 des Verbs unterschlagen, Partizip 2 unterschlagen, Bildung Partizip II von unterschlagen


Regeln

Bildung Präsens von unterschlagenBildung Perfekt von unterschlagenBildung Präteritum von unterschlagenBildung Konjunktiv I von unterschlagenBildung Konjunktiv II von unterschlagenBildung Imperativ von unterschlagen

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