Partizipien des Verbs überstreichen

Hilfsverb: habenstarkes Verbuntrennbar & trennbar: überWorttrennung: über-strei-chen

Die Partizip-1-Form von überstreichen ist überstreichend. Die Partizip-2-Form von überstreichen lautet überstreichen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.


Partizip 1

überstreichend

Partizip 2

überstreichen

Partizip 1 des Verbs überstreichen, Partizip 1 überstreichen, Bildung Partizip I von überstreichen, Partizip 2 des Verbs überstreichen, Partizip 2 überstreichen, Bildung Partizip II von überstreichen


Regeln

Bildung Präsens von überstreichenBildung Perfekt von überstreichenBildung Präteritum von überstreichenBildung Konjunktiv I von überstreichenBildung Konjunktiv II von überstreichenBildung Imperativ von überstreichen

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