Partizipien des Verbs anpachten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: an

Die Partizip-1-Form von anpachten ist anpachtend. Die Partizip-2-Form von anpachten lautet angepachtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anpachtend

Partizip 2

angepachtet



Regeln

Bildung Präsens von anpachtenBildung Perfekt von anpachtenBildung Präteritum von anpachtenBildung Konjunktiv I von anpachtenBildung Konjunktiv II von anpachtenBildung Imperativ von anpachten

Grammatik­tabellen zu anderen Verben