Partizipien des Verbs zwischenrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zwischen

Die Partizip-1-Form von zwischenrufen ist zwischenrufend. Die Partizip-2-Form von zwischenrufen lautet zwischengerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zwischenrufend

Partizip 2

zwischengerufen

Partizip 1 des Verbs zwischenrufen, Partizip 1 zwischenrufen, Bildung Partizip I von zwischenrufen, Partizip 2 des Verbs zwischenrufen, Partizip 2 zwischenrufen, Bildung Partizip II von zwischenrufen


Regeln

Bildung Präsens von zwischenrufenBildung Perfekt von zwischenrufenBildung Präteritum von zwischenrufenBildung Konjunktiv I von zwischenrufenBildung Konjunktiv II von zwischenrufenBildung Imperativ von zwischenrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben