Partizipien des Verbs zwangsverschicken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: zwangs-ver-schi-cken

Die Partizip-1-Form von zwangsverschicken ist zwangsverschickend. Die Partizip-2-Form von zwangsverschicken lautet zwangsverschickt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zwangsverschickend

Partizip 2

zwangsverschickt

Partizip 1 des Verbs zwangsverschicken, Partizip 1 zwangsverschicken, Bildung Partizip I von zwangsverschicken, Partizip 2 des Verbs zwangsverschicken, Partizip 2 zwangsverschicken, Bildung Partizip II von zwangsverschicken


Regeln

Bildung Präsens von zwangsverschickenBildung Perfekt von zwangsverschickenBildung Präteritum von zwangsverschickenBildung Konjunktiv I von zwangsverschickenBildung Konjunktiv II von zwangsverschickenBildung Imperativ von zwangsverschicken

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