Partizipien des Verbs zwangseinweisen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zwangseinWorttrennung: zwangs-ein-wei-sen

Die Partizip-1-Form von zwangseinweisen ist zwangseinweisend. Die Partizip-2-Form von zwangseinweisen lautet zwangseingewiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zwangseinweisend

Partizip 2

zwangseingewiesen



Regeln

Bildung Präsens von zwangseinweisenBildung Perfekt von zwangseinweisenBildung Präteritum von zwangseinweisenBildung Konjunktiv I von zwangseinweisenBildung Konjunktiv II von zwangseinweisenBildung Imperativ von zwangseinweisen

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