Partizipien des Verbs zuweisen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-wei-sen

Die Partizip-1-Form von zuweisen ist zuweisend. Die Partizip-2-Form von zuweisen lautet zugewiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zuweisend

Partizip 2

zugewiesen



Regeln

Bildung Präsens von zuweisenBildung Perfekt von zuweisenBildung Präteritum von zuweisenBildung Konjunktiv I von zuweisenBildung Konjunktiv II von zuweisenBildung Imperativ von zuweisen

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