Partizipien des Verbs zusteuern
Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-steu-ern
Die Partizip-1-Form von zusteuern ist zusteuernd. Die Partizip-2-Form von zusteuern lautet zugesteuert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
zusteuernd |
Partizip 2
zugesteuert |