Partizipien des Verbs zusammenzwingen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammen

Die Partizip-1-Form von zusammenzwingen ist zusammenzwingend. Die Partizip-2-Form von zusammenzwingen lautet zusammengezwungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenzwingend

Partizip 2

zusammengezwungen

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Regeln

Bildung Präsens von zusammenzwingenBildung Perfekt von zusammenzwingenBildung Präteritum von zusammenzwingenBildung Konjunktiv I von zusammenzwingenBildung Konjunktiv II von zusammenzwingenBildung Imperativ von zusammenzwingen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben