Partizipien des Verbs zusammenzählen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-zäh-len

Die Partizip-1-Form von zusammenzählen ist zusammenzählend. Die Partizip-2-Form von zusammenzählen lautet zusammengezählt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenzählend

Partizip 2

zusammengezählt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenzählenBildung Perfekt von zusammenzählenBildung Präteritum von zusammenzählenBildung Konjunktiv I von zusammenzählenBildung Konjunktiv II von zusammenzählenBildung Imperativ von zusammenzählen

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