Partizipien des Verbs zusammentun

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-tun

Die Partizip-1-Form von zusammentun ist zusammentuend. Die Partizip-2-Form von zusammentun lautet zusammengetan.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammentuend

Partizip 2

zusammengetan



Regeln

Bildung Präsens von zusammentunBildung Perfekt von zusammentunBildung Präteritum von zusammentunBildung Konjunktiv I von zusammentunBildung Konjunktiv II von zusammentunBildung Imperativ von zusammentun

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