Partizipien des Verbs zusammenströmen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-strö-men

Die Partizip-1-Form von zusammenströmen ist zusammenströmend. Die Partizip-2-Form von zusammenströmen lautet zusammengeströmt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenströmend

Partizip 2

zusammengeströmt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenströmenBildung Perfekt von zusammenströmenBildung Präteritum von zusammenströmenBildung Konjunktiv I von zusammenströmenBildung Konjunktiv II von zusammenströmenBildung Imperativ von zusammenströmen

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