Partizipien des Verbs zusammenstreichen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-strei-chen

Die Partizip-1-Form von zusammenstreichen ist zusammenstreichend. Die Partizip-2-Form von zusammenstreichen lautet zusammengestrichen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenstreichend

Partizip 2

zusammengestrichen

Partizip 1 des Verbs zusammenstreichen, Partizip 1 zusammenstreichen, Bildung Partizip I von zusammenstreichen, Partizip 2 des Verbs zusammenstreichen, Partizip 2 zusammenstreichen, Bildung Partizip II von zusammenstreichen


Regeln

Bildung Präsens von zusammenstreichenBildung Perfekt von zusammenstreichenBildung Präteritum von zusammenstreichenBildung Konjunktiv I von zusammenstreichenBildung Konjunktiv II von zusammenstreichenBildung Imperativ von zusammenstreichen

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