Partizipien des Verbs zusammenschlagen

Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: zusammen

Die Partizip-1-Form von zusammenschlagen ist zusammenschlagend. Die Partizip-2-Form von zusammenschlagen lautet zusammengeschlagen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenschlagend

Partizip 2

zusammengeschlagen

Partizip 1 des Verbs zusammenschlagen, Partizip 1 zusammenschlagen, Bildung Partizip I von zusammenschlagen, Partizip 2 des Verbs zusammenschlagen, Partizip 2 zusammenschlagen, Bildung Partizip II von zusammenschlagen


Regeln

Bildung Präsens von zusammenschlagenBildung Perfekt von zusammenschlagenBildung Präteritum von zusammenschlagenBildung Konjunktiv I von zusammenschlagenBildung Konjunktiv II von zusammenschlagenBildung Imperativ von zusammenschlagen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben