Partizipien des Verbs zusammenrufen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-ru-fen
Die Partizip-1-Form von zusammenrufen ist zusammenrufend. Die Partizip-2-Form von zusammenrufen lautet zusammengerufen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
zusammenrufend |
Partizip 2
zusammengerufen |
