Partizipien des Verbs zusammenrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-ru-fen

Die Partizip-1-Form von zusammenrufen ist zusammenrufend. Die Partizip-2-Form von zusammenrufen lautet zusammengerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenrufend

Partizip 2

zusammengerufen

Partizip 1 des Verbs zusammenrufen, Partizip 1 zusammenrufen, Bildung Partizip I von zusammenrufen, Partizip 2 des Verbs zusammenrufen, Partizip 2 zusammenrufen, Bildung Partizip II von zusammenrufen


Regeln

Bildung Präsens von zusammenrufenBildung Perfekt von zusammenrufenBildung Präteritum von zusammenrufenBildung Konjunktiv I von zusammenrufenBildung Konjunktiv II von zusammenrufenBildung Imperativ von zusammenrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben