Partizipien des Verbs zusammenrühren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-rüh-ren

Die Partizip-1-Form von zusammenrühren ist zusammenrührend. Die Partizip-2-Form von zusammenrühren lautet zusammengerührt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenrührend

Partizip 2

zusammengerührt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenrührenBildung Perfekt von zusammenrührenBildung Präteritum von zusammenrührenBildung Konjunktiv I von zusammenrührenBildung Konjunktiv II von zusammenrührenBildung Imperativ von zusammenrühren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben