Partizipien des Verbs zusammenrücken

Hilfsverb: sein/habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-rü-cken

Die Partizip-1-Form von zusammenrücken ist zusammenrückend. Die Partizip-2-Form von zusammenrücken lautet zusammengerückt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenrückend

Partizip 2

zusammengerückt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenrückenBildung Perfekt von zusammenrückenBildung Präteritum von zusammenrückenBildung Konjunktiv I von zusammenrückenBildung Konjunktiv II von zusammenrückenBildung Imperativ von zusammenrücken

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