Partizipien des Verbs zusammenreimen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-rei-men

Die Partizip-1-Form von zusammenreimen ist zusammenreimend. Die Partizip-2-Form von zusammenreimen lautet zusammengereimt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenreimend

Partizip 2

zusammengereimt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenreimenBildung Perfekt von zusammenreimenBildung Präteritum von zusammenreimenBildung Konjunktiv I von zusammenreimenBildung Konjunktiv II von zusammenreimenBildung Imperativ von zusammenreimen

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