Partizipien des Verbs zusammenraufen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-rau-fen

Die Partizip-1-Form von zusammenraufen ist zusammenraufend. Die Partizip-2-Form von zusammenraufen lautet zusammengerauft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenraufend

Partizip 2

zusammengerauft



Regeln

Bildung Präsens von zusammenraufenBildung Perfekt von zusammenraufenBildung Präteritum von zusammenraufenBildung Konjunktiv I von zusammenraufenBildung Konjunktiv II von zusammenraufenBildung Imperativ von zusammenraufen

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