Partizipien des Verbs zusammenraffen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-raf-fen

Die Partizip-1-Form von zusammenraffen ist zusammenraffend. Die Partizip-2-Form von zusammenraffen lautet zusammengerafft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenraffend

Partizip 2

zusammengerafft



Regeln

Bildung Präsens von zusammenraffenBildung Perfekt von zusammenraffenBildung Präteritum von zusammenraffenBildung Konjunktiv I von zusammenraffenBildung Konjunktiv II von zusammenraffenBildung Imperativ von zusammenraffen

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