Partizipien des Verbs zusammennehmen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-neh-men

Die Partizip-1-Form von zusammennehmen ist zusammennehmend. Die Partizip-2-Form von zusammennehmen lautet zusammengenommen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammennehmend

Partizip 2

zusammengenommen

Partizip 1 des Verbs zusammennehmen, Partizip 1 zusammennehmen, Bildung Partizip I von zusammennehmen, Partizip 2 des Verbs zusammennehmen, Partizip 2 zusammennehmen, Bildung Partizip II von zusammennehmen


Regeln

Bildung Präsens von zusammennehmenBildung Perfekt von zusammennehmenBildung Präteritum von zusammennehmenBildung Konjunktiv I von zusammennehmenBildung Konjunktiv II von zusammennehmenBildung Imperativ von zusammennehmen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben