Partizipien des Verbs zusammenleimen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-lei-men
Die Partizip-1-Form von zusammenleimen ist zusammenleimend. Die Partizip-2-Form von zusammenleimen lautet zusammengeleimt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
zusammenleimend |
Partizip 2
zusammengeleimt |
Regeln
Bildung Präsens von zusammenleimenBildung Perfekt von zusammenleimenBildung Präteritum von zusammenleimenBildung Konjunktiv I von zusammenleimenBildung Konjunktiv II von zusammenleimenBildung Imperativ von zusammenleimenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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