Partizipien des Verbs zusammenleimen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-lei-men

Die Partizip-1-Form von zusammenleimen ist zusammenleimend. Die Partizip-2-Form von zusammenleimen lautet zusammengeleimt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenleimend

Partizip 2

zusammengeleimt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenleimenBildung Perfekt von zusammenleimenBildung Präteritum von zusammenleimenBildung Konjunktiv I von zusammenleimenBildung Konjunktiv II von zusammenleimenBildung Imperativ von zusammenleimen

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