Partizipien des Verbs zusammenlegen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-le-gen

Die Partizip-1-Form von zusammenlegen ist zusammenlegend. Die Partizip-2-Form von zusammenlegen lautet zusammengelegt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenlegend

Partizip 2

zusammengelegt

Partizip 1 des Verbs zusammenlegen, Partizip 1 zusammenlegen, Bildung Partizip I von zusammenlegen, Partizip 2 des Verbs zusammenlegen, Partizip 2 zusammenlegen, Bildung Partizip II von zusammenlegen


Regeln

Bildung Präsens von zusammenlegenBildung Perfekt von zusammenlegenBildung Präteritum von zusammenlegenBildung Konjunktiv I von zusammenlegenBildung Konjunktiv II von zusammenlegenBildung Imperativ von zusammenlegen

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