Partizipien des Verbs zusammenleben

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-le-ben

Die Partizip-1-Form von zusammenleben ist zusammenlebend. Die Partizip-2-Form von zusammenleben lautet zusammengelebt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenlebend

Partizip 2

zusammengelebt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenlebenBildung Perfekt von zusammenlebenBildung Präteritum von zusammenlebenBildung Konjunktiv I von zusammenlebenBildung Konjunktiv II von zusammenlebenBildung Imperativ von zusammenleben

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