Partizipien des Verbs zusammenkrachen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-kra-chen

Die Partizip-1-Form von zusammenkrachen ist zusammenkrachend. Die Partizip-2-Form von zusammenkrachen lautet zusammengekracht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenkrachend

Partizip 2

zusammengekracht



Regeln

Bildung Präsens von zusammenkrachenBildung Perfekt von zusammenkrachenBildung Präteritum von zusammenkrachenBildung Konjunktiv I von zusammenkrachenBildung Konjunktiv II von zusammenkrachenBildung Imperativ von zusammenkrachen

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