Partizipien des Verbs zusammenknüllen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-knül-len

Die Partizip-1-Form von zusammenknüllen ist zusammenknüllend. Die Partizip-2-Form von zusammenknüllen lautet zusammengeknüllt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenknüllend

Partizip 2

zusammengeknüllt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenknüllenBildung Perfekt von zusammenknüllenBildung Präteritum von zusammenknüllenBildung Konjunktiv I von zusammenknüllenBildung Konjunktiv II von zusammenknüllenBildung Imperativ von zusammenknüllen

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