Partizipien des Verbs zusammenklingen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-klin-gen

Die Partizip-1-Form von zusammenklingen ist zusammenklingend. Die Partizip-2-Form von zusammenklingen lautet zusammengeklungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenklingend

Partizip 2

zusammengeklungen



Regeln

Bildung Präsens von zusammenklingenBildung Perfekt von zusammenklingenBildung Präteritum von zusammenklingenBildung Konjunktiv I von zusammenklingenBildung Konjunktiv II von zusammenklingenBildung Imperativ von zusammenklingen

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