Partizipien des Verbs zusammenklauen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammen

Die Partizip-1-Form von zusammenklauen ist zusammenklauend. Die Partizip-2-Form von zusammenklauen lautet zusammengeklaut.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenklauend

Partizip 2

zusammengeklaut



Regeln

Bildung Präsens von zusammenklauenBildung Perfekt von zusammenklauenBildung Präteritum von zusammenklauenBildung Konjunktiv I von zusammenklauenBildung Konjunktiv II von zusammenklauenBildung Imperativ von zusammenklauen

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