Partizipien des Verbs zusammenklauben

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-klau-ben

Die Partizip-1-Form von zusammenklauben ist zusammenklaubend. Die Partizip-2-Form von zusammenklauben lautet zusammengeklaubt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenklaubend

Partizip 2

zusammengeklaubt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenklaubenBildung Perfekt von zusammenklaubenBildung Präteritum von zusammenklaubenBildung Konjunktiv I von zusammenklaubenBildung Konjunktiv II von zusammenklaubenBildung Imperativ von zusammenklauben

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