Partizipien des Verbs zusammengehören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-ge-hö-ren

Die Partizip-1-Form von zusammengehören ist zusammengehörend. Die Partizip-2-Form von zusammengehören lautet zusammengehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammengehörend

Partizip 2

zusammengehört



Regeln

Bildung Präsens von zusammengehörenBildung Perfekt von zusammengehörenBildung Präteritum von zusammengehörenBildung Konjunktiv I von zusammengehörenBildung Konjunktiv II von zusammengehörenBildung Imperativ von zusammengehören

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