Partizipien des Verbs zusammengeben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-ge-ben

Die Partizip-1-Form von zusammengeben ist zusammengebend. Die Partizip-2-Form von zusammengeben lautet zusammengegeben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammengebend

Partizip 2

zusammengegeben



Regeln

Bildung Präsens von zusammengebenBildung Perfekt von zusammengebenBildung Präteritum von zusammengebenBildung Konjunktiv I von zusammengebenBildung Konjunktiv II von zusammengebenBildung Imperativ von zusammengeben

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