Partizipien des Verbs zusammenfügen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-fü-gen

Die Partizip-1-Form von zusammenfügen ist zusammenfügend. Die Partizip-2-Form von zusammenfügen lautet zusammengefügt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenfügend

Partizip 2

zusammengefügt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenfügenBildung Perfekt von zusammenfügenBildung Präteritum von zusammenfügenBildung Konjunktiv I von zusammenfügenBildung Konjunktiv II von zusammenfügenBildung Imperativ von zusammenfügen

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