Partizipien des Verbs zusammenflechten

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zusammen

Die Partizip-1-Form von zusammenflechten ist zusammenflechtend. Die Partizip-2-Form von zusammenflechten lautet zusammengeflochten.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenflechtend

Partizip 2

zusammengeflochten

Partizip 1 des Verbs zusammenflechten, Partizip 1 zusammenflechten, Bildung Partizip I von zusammenflechten, Partizip 2 des Verbs zusammenflechten, Partizip 2 zusammenflechten, Bildung Partizip II von zusammenflechten


Regeln

Bildung Präsens von zusammenflechtenBildung Perfekt von zusammenflechtenBildung Präteritum von zusammenflechtenBildung Konjunktiv I von zusammenflechtenBildung Konjunktiv II von zusammenflechtenBildung Imperativ von zusammenflechten

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