Partizipien des Verbs zusammenfahren

Hilfsverb: sein/habenstarkes Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-fah-ren

Die Partizip-1-Form von zusammenfahren ist zusammenfahrend. Die Partizip-2-Form von zusammenfahren lautet zusammengefahren.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenfahrend

Partizip 2

zusammengefahren

Partizip 1 des Verbs zusammenfahren, Partizip 1 zusammenfahren, Bildung Partizip I von zusammenfahren, Partizip 2 des Verbs zusammenfahren, Partizip 2 zusammenfahren, Bildung Partizip II von zusammenfahren


Regeln

Bildung Präsens von zusammenfahrenBildung Perfekt von zusammenfahrenBildung Präteritum von zusammenfahrenBildung Konjunktiv I von zusammenfahrenBildung Konjunktiv II von zusammenfahrenBildung Imperativ von zusammenfahren

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