Partizipien des Verbs zusammendrängen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-drän-gen

Die Partizip-1-Form von zusammendrängen ist zusammendrängend. Die Partizip-2-Form von zusammendrängen lautet zusammengedrängt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammendrängend

Partizip 2

zusammengedrängt



Regeln

Bildung Präsens von zusammendrängenBildung Perfekt von zusammendrängenBildung Präteritum von zusammendrängenBildung Konjunktiv I von zusammendrängenBildung Konjunktiv II von zusammendrängenBildung Imperativ von zusammendrängen

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