Partizipien des Verbs zusammenbrauen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammenWorttrennung: zu-sam-men-brau-en

Die Partizip-1-Form von zusammenbrauen ist zusammenbrauend. Die Partizip-2-Form von zusammenbrauen lautet zusammengebraut.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenbrauend

Partizip 2

zusammengebraut



Regeln

Bildung Präsens von zusammenbrauenBildung Perfekt von zusammenbrauenBildung Präteritum von zusammenbrauenBildung Konjunktiv I von zusammenbrauenBildung Konjunktiv II von zusammenbrauenBildung Imperativ von zusammenbrauen

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