Partizipien des Verbs zusammenborgen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zusammen

Die Partizip-1-Form von zusammenborgen ist zusammenborgend. Die Partizip-2-Form von zusammenborgen lautet zusammengeborgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zusammenborgend

Partizip 2

zusammengeborgt



Regeln

Bildung Präsens von zusammenborgenBildung Perfekt von zusammenborgenBildung Präteritum von zusammenborgenBildung Konjunktiv I von zusammenborgenBildung Konjunktiv II von zusammenborgenBildung Imperativ von zusammenborgen

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