Partizipien des Verbs zurücktelefonieren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-te-le-fo-nie-ren

Die Partizip-1-Form von zurücktelefonieren ist zurücktelefonierend. Die Partizip-2-Form von zurücktelefonieren lautet zurücktelefoniert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurücktelefonierend

Partizip 2

zurücktelefoniert

Partizip 1 des Verbs zurücktelefonieren, Partizip 1 zurücktelefonieren, Bildung Partizip I von zurücktelefonieren, Partizip 2 des Verbs zurücktelefonieren, Partizip 2 zurücktelefonieren, Bildung Partizip II von zurücktelefonieren


Regeln

Bildung Präsens von zurücktelefonierenBildung Perfekt von zurücktelefonierenBildung Präteritum von zurücktelefonierenBildung Konjunktiv I von zurücktelefonierenBildung Konjunktiv II von zurücktelefonierenBildung Imperativ von zurücktelefonieren

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