Partizipien des Verbs zurückmieten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-mie-ten

Die Partizip-1-Form von zurückmieten ist zurückmietend. Die Partizip-2-Form von zurückmieten lautet zurückgemietet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurückmietend

Partizip 2

zurückgemietet

Partizip 1 des Verbs zurückmieten, Partizip 1 zurückmieten, Bildung Partizip I von zurückmieten, Partizip 2 des Verbs zurückmieten, Partizip 2 zurückmieten, Bildung Partizip II von zurückmieten


Regeln

Bildung Präsens von zurückmietenBildung Perfekt von zurückmietenBildung Präteritum von zurückmietenBildung Konjunktiv I von zurückmietenBildung Konjunktiv II von zurückmietenBildung Imperativ von zurückmieten

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