Partizipien des Verbs zurückkönnen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-kön-nen

Die Partizip-1-Form von zurückkönnen ist zurückkönnend. Die Partizip-2-Form von zurückkönnen lautet zurückgekonnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurückkönnend

Partizip 2

zurückgekonnt

Partizip 1 des Verbs zurückkönnen, Partizip 1 zurückkönnen, Bildung Partizip I von zurückkönnen, Partizip 2 des Verbs zurückkönnen, Partizip 2 zurückkönnen, Bildung Partizip II von zurückkönnen


Regeln

Bildung Präsens von zurückkönnenBildung Perfekt von zurückkönnenBildung Präteritum von zurückkönnenBildung Konjunktiv I von zurückkönnenBildung Konjunktiv II von zurückkönnenBildung Imperativ von zurückkönnen

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