Partizipien des Verbs zurückerinnern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-er-in-nern

Die Partizip-1-Form von zurückerinnern ist zurückerinnernd. Die Partizip-2-Form von zurückerinnern lautet zurückerinnert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurückerinnernd

Partizip 2

zurückerinnert



Regeln

Bildung Präsens von zurückerinnernBildung Perfekt von zurückerinnernBildung Präteritum von zurückerinnernBildung Konjunktiv I von zurückerinnernBildung Konjunktiv II von zurückerinnernBildung Imperativ von zurückerinnern

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