Partizipien des Verbs zurückblenden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-blen-den

Die Partizip-1-Form von zurückblenden ist zurückblendend. Die Partizip-2-Form von zurückblenden lautet zurückgeblendet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurückblendend

Partizip 2

zurückgeblendet



Regeln

Bildung Präsens von zurückblendenBildung Perfekt von zurückblendenBildung Präteritum von zurückblendenBildung Konjunktiv I von zurückblendenBildung Konjunktiv II von zurückblendenBildung Imperativ von zurückblenden

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