Partizipien des Verbs zurückberufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zurückWorttrennung: zu-rück-be-ru-fen

Die Partizip-1-Form von zurückberufen ist zurückberufend. Die Partizip-2-Form von zurückberufen lautet zurückberufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zurückberufend

Partizip 2

zurückberufen

Partizip 1 des Verbs zurückberufen, Partizip 1 zurückberufen, Bildung Partizip I von zurückberufen, Partizip 2 des Verbs zurückberufen, Partizip 2 zurückberufen, Bildung Partizip II von zurückberufen


Regeln

Bildung Präsens von zurückberufenBildung Perfekt von zurückberufenBildung Präteritum von zurückberufenBildung Konjunktiv I von zurückberufenBildung Konjunktiv II von zurückberufenBildung Imperativ von zurückberufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben