Partizipien des Verbs zupfropfen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-pfrop-fen

Die Partizip-1-Form von zupfropfen ist zupfropfend. Die Partizip-2-Form von zupfropfen lautet zugepfropft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zupfropfend

Partizip 2

zugepfropft



Regeln

Bildung Präsens von zupfropfenBildung Perfekt von zupfropfenBildung Präteritum von zupfropfenBildung Konjunktiv I von zupfropfenBildung Konjunktiv II von zupfropfenBildung Imperativ von zupfropfen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben