Partizipien des Verbs zumessen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-mes-sen

Die Partizip-1-Form von zumessen ist zumessend. Die Partizip-2-Form von zumessen lautet zugemessen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zumessend

Partizip 2

zugemessen

Partizip 1 des Verbs zumessen, Partizip 1 zumessen, Bildung Partizip I von zumessen, Partizip 2 des Verbs zumessen, Partizip 2 zumessen, Bildung Partizip II von zumessen


Regeln

Bildung Präsens von zumessenBildung Perfekt von zumessenBildung Präteritum von zumessenBildung Konjunktiv I von zumessenBildung Konjunktiv II von zumessenBildung Imperativ von zumessen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben