Partizipien des Verbs zulernen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-ler-nen

Die Partizip-1-Form von zulernen ist zulernend. Die Partizip-2-Form von zulernen lautet zugelernt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zulernend

Partizip 2

zugelernt

Partizip 1 des Verbs zulernen, Partizip 1 zulernen, Bildung Partizip I von zulernen, Partizip 2 des Verbs zulernen, Partizip 2 zulernen, Bildung Partizip II von zulernen


Regeln

Bildung Präsens von zulernenBildung Perfekt von zulernenBildung Präteritum von zulernenBildung Konjunktiv I von zulernenBildung Konjunktiv II von zulernenBildung Imperativ von zulernen

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